Welche Rezepte gibt es?
Rosa, blau, grün oder gelb - Rezept ist nicht gleich Rezept. An der Farbe erkennen Sie zum Beispiel, ob Sie ein Vertrags- oder Privatrezept vor sich haben.
Rosa: Das Vertragsrezept
Rosafarben ist das Vertragsrezept. Wenn Sie sich auf Versichertenkarte behandeln lassen, verordnet Ihnen der Vertragsarzt auf diesem Rezept die Arzneimittel, die medizinisch notwendig und rezept- oder apothekenpflichtig sind. Damit das Rezept gilt, müssen die Medikamente allerdings auch verordnungsfähig sein. Das Vertragsrezept ist einen Monat gültig.
Meist blau: Das Privatrezept
Behandelt der Arzt Sie als Privatpatient, erhalten Sie ein Privatrezept. Es unterscheidet sich vom Vertragsrezept in Form und Farbe. Oft ist es blau. Die Arzneimittelrichtlinien muss der Arzt bei einer privatärztlichen Behandlung nicht beachten.

Das Privatrezept verwendet der Arzt auch, wenn er Ihnen auf Ihren Wunsch hin Arznei- und Verbandmittel verordnet, die er für therapeutisch nicht notwendig hält. Das Privatrezept ist drei Monate gültig, es sei denn, der Arzt hat etwas anderes angegeben.
Grün: Empfehlungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Wenn Ihr Arzt Ihnen ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel empfiehlt, verwendet er oft ein grünes Rezept. Diese Rezepte bezahlt die Krankenkasse nicht.

Um private Ausgaben für rezeptfreie Arzneimittel in der Einkommensteuererklärung geltend machen zu können, müssen sie als „Außergewöhnliche Belastung“ eingestuft und die medizinische Notwendigkeit ihrer Anwendung nachgewiesen sein. Dieser Nachweis kann durch ein so genanntes Grünes Rezept erfolgen, das der Arzt als Empfehlung ausgestellt und der Apotheker als Quittung bedruckt hat. Das Finanzamt entscheidet von Fall zu Fall darüber, welcher Betrag für Krankheitskosten steuermindernd anerkannt wird. Wie hoch die zumutbare Eigenbelastung für den jeweiligen Steuerzahler ist, hängt von der Höhe der Einkünfte, dem Familienstand und der Zahl der Kinder ab.
Gelb: Arzneimittel, die dem Betäubungsmittel-Gesetz unterliegen
Für bestimmte Arzneimittel, zum Beispiel starke Schmerzmittel, gilt das Betäubungsmittel-Gesetz. Die Rezepte für diese Arzneimittel sind gelb und sieben Tage gültig.

Generell gilt: Arzneimittel darf nur der Arzt verordnen. Er trägt auch die Verantwortung dafür. Es ist nicht notwendig und rechtlich auch nicht zulässig, dass die Krankenkasse Rezepte genehmigt.
AutorIn: Anna Hinrichs, Apothekerin
erstellt am: 17.02.2012
letzte Überarbeitung: 17.02.2012
Quellen: