Importierte Arzneimittel
In Deutschland sind momentan fast 60.000 Fertigarzneimittel im Handel erhältlich. Trotzdem kann der Import von Präparaten nötig sein, die zwar in Deutschland nicht zugelassen, aber in anderen europäischen Ländern oder in den USA verfügbar sind.
Wann ist solch ein Einzelimport möglich? Und sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Kosten dafür zu tragen?
In Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel dürfen von Apotheken für einzelne Personen eingeführt werden. Es muss jedoch eine ärztliche Verordnung vorliegen und für das betreffende Anwendungsgebiet dürfen hinsichtlich des Wirkstoffes identische und hinsichtlich der Wirkstärke vergleichbare Arzneimittel nicht zur Verfügung stehen.
Weiterhin dürfen nur kleine Mengen von Arzneimitteln importiert werden, die sich im Herkunftsland rechtmäßig im Verkehr befinden.
Bei Einzelverordnungen von Importarzneimitteln sollte im Vorfeld mit der gesetzlichen Krankenkasse geklärt werden, ob die Kosten übernommen werden. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung kann dann in der Apotheke vorgelegt werden.