Billig: Generika
Patente auf Arzneimittel?
Für Erfindungen kann ein Patent angemeldet werden, um die Vermarktungsrechte des Erfinders zu schützen. Das ist bei Arzneimitteln nicht viel anders. Der Hersteller eines neuen Medikaments erhält für maximal 15 Jahre das alleinige Recht sein Mittel zu vermarkten und daran zu verdienen. Ist das Patent abgelaufen, dürfen auch andere Hersteller, die an der Forschung und Entwicklung nicht beteiligt waren, den Wirkstoff zu einem eigenen Produkt verarbeiten. Diese Mittel, die meistens deutlich billiger als das Originalpräparat sind, werden auch als Generika bezeichnet.
Unterscheiden sich Generika und Originalpräparat?
Eine Tablette, ein Saft, ein Zäpfchen oder was es sonst noch an Arzneiformen gibt, besteht nicht nur aus dem Wirkstoff. Meistens sind noch viele andere Stoffe zugesetzt, um den Wirkstoff in eine einnahmegerechte Form zu bringen, beispielsweise Füllstoffe in Tabletten, Emulgatoren in Salben, Farbstoffe in Kapseln oder Konservierungsmittel in Augentropfen. Diese Hilfsstoffe haben keine Arzneistoffwirkungen, sondern verhalten sich im Körper weitgehend neutral. Die Art der Hilfsstoffe kann man zwar der Packungsbeilage entnehmen, deren Konzentration bleibt aber Firmengeheimnis. Generikum und Originalpräparat können sich zwar hinsichtlich Namen, Form, Farbe oder Verpackung unterscheiden, die Art, Qualität und Menge des oder der enthaltenden Wirkstoffe sind aber immer genau gleich.
Warum sind manchmal doch Unterschiede in der Wirkung festzustellen?
Die Zusammensetzung der Hilfsstoffe, aber auch der Herstellungsvorgang, kann die Freisetzung des Arzneistoffs im Körper, seine Bioverfügbarkeit, beeinflussen. Es kann sein, dass ein Stoff schnell und vollständig freigesetzt wird, während aus einer anderen Zubereitung der Wirkstoff nur langsam und unvollständig gelöst wird. Man denke nur an ein Schmerzmittel in Tabletten- und in Brausetablettenform. Es kann also durchaus vorkommen, dass die Wirkung eines Generikums schlechter oder auch besser als die des Originalpräparates ist oder langsamer oder schneller einsetzt. Um Unterschiede genau festzustellen, wäre es erforderlich, die Blutspiegel und die therapeutischen Wirkungen im Zeitverlauf (Bioäquivalenz) genau zu vergleichen. Sinnvoll sind diese teuren Untersuchungen allerdings nur bei wenigen Arzneistoffen mit problematischer Bioverfügbarkeit. Das Zentrallaboratorium der Deutschen Apotheker untersucht regelmäßig Arzneimittel mit gleichen Wirkstoffen auf ihre Bioäquivalenz. Selten ergeben sich dabei große Unterschiede.
http://www.zentrallabor.com/
Warum verschreibt der Arzt Generika?
Der Arzt, wenn er als Vertragsarzt in der gesetzlichen Krankenversicherung tätig wird, verpflichtet sich zu einer wirtschaftlichen Verordnungsweise. Wenn sich von einem Arzneistoff Generika auf dem Markt befinden, die preiswerter als das Originalpräparat sind, wird der Arzt meistens diese Mittel verschreiben. Die Einsparmöglichkeiten für die Krankenkassen sind oft enorm. Das kommt beispielsweise den Patienten zugute, die auf Arzneimittel angewiesen sind, die erst kurze Zeit auf dem Markt und noch entsprechend teuer sind. Denn die Krankenkassen möchten auch weiterhin ihren Mitgliedern die Behandlung mit neuen Wirkstoffen ermöglichen.