Aut-idem-Regelung
„Aut idem“ ist lateinisch und bedeutet: „oder das Gleiche“. Damit ist gemeint, dass der Apotheker ein verordnetes Arzneimittel gegen ein anderes, wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen kann. Dazu ist er sogar verpflichtet - wenn der Arzt nichts anderes verordnet hat.
1. Möglichkeit: Wenn der Arzt den Austausch zulässt
Auf jedem Kassenrezept befindet sich das Aut-Idem-Feld. Lässt der Arzt dieses Feld frei, wird der Apotheker Ihnen – sofern vorhanden - ein kostengünstigeres Medikament mit dem gleichen Wirkstoff aushändigen.
Damit Sie auch bei einem kostengünstigeren Medikament die gleiche medizinische Qualität erhalten, darf der Apotheker die Aut-idem-Regelung nur in den folgenden Fällen anwenden, wenn:
- Wirkstoff, Wirkstärke und Packungsgröße des Arzneimittels identisch sind,
- die Darreichungsform gleich oder austauschbar ist, zum Beispiel bei Tabletten und Dragees, und wenn
- das Mittel für den gleichen Indikationsbereich zugelassen wurde.
Sollten Sie durch „Aut idem“ eine andere Arznei-Packung erhalten, als Sie es bisher gewohnt waren, bedeutet das keinen Qualitätsverlust. Denn an der Qualität ändert weder die Verpackung noch der Preis etwas. Entscheidend ist der Wirkstoff in einem Mittel - und der fällt bei Generika naturgemäß viel günstiger aus. Grund dafür ist. dass bei Generikaherstellern im Vorwege keine Kosten für den Bereich Forschung und Entwicklung anfallen.
2. Möglichkeit: Wenn der Arzt ein ganz spezielles Medikament verordnet
Streicht der Arzt das Aut-idem-Feld durch, darf die Apotheke kein anderes Medikament ausgeben als das, was der Arzt auf dem Rezept nennt. Dadurch bleibt seine ärztliche Therapiefreiheit voll erhalten. Ihr Arzt ist verantwortlich für die Therapie und für die Auswahl der Wirkstoffe.
Wenn jedoch der vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgesetzte Festbetrag für ein Arzneimittel unter dem Apothekenabgabepreis liegt und der Hersteller des Arzneimittels nicht bereit ist, den Preis auf Festbetragsniveau abzusenken, ergibt sich eine Differenz = Mehrkosten. Diese fallen zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung an und sind vom Versicherten zu tragen. Eine Befreiung von den Mehrkosten ist nicht möglich. Einige Krankenkassen haben allerdings sog. Kooperations- oder Mehrwertverträge mit pharmazeutischen Herstellern abgeschlossen, sodass ihre Versicherten bestimmte Medikamente ohne Mehrkosten bekommen.
Zuzahlung in der Apotheke
Sind Sie 18 Jahre alt oder älter, müssen Sie grundsätzlich etwas dazubezahlen. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent des so genannten Apothekenabgabepreises. Sie zahlen mindestens fünf und maximal zehn Euro - aber nie mehr als das Mittel selbst kostet.
Teilweise müssen Sie nichts zubezahlen - zum Beispiel,
- wenn das Rezept für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ausgestellt ist,
- bei Blut- und Harnteststreifen,
- für Arznei- und Verbandmittel bei Beschwerden in der Schwangerschaft oder im Zusammenhang mit einer Entbindung,
- wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind. Dies können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht haben. Sie beträgt zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken ein Prozent.
Medikamente ohne Zuzahlung:
Der GKV-Spitzenverband kann unter bestimmten Bedingungen beschließen, Medikamente von der Zuzahlung zu befreien - nämlich dann, wenn der Preis eines Arzneimittels um mindestens 30 Prozent niedriger ist als der gesetzlich festgelegte Festbetrag. Meist handelt es sich dabei um Generika. Das sind preisgünstige Arzneimittel mit erprobten patentfreien Wirkstoffen, die sich in der Therapie lange bewährt haben.
Eine Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel unter ihren jeweiligen Handelsnamen finden Sie auf den Informationsseiten des GKV-Spitzenverbandes unter dem Stichwort „Arzneimittelliste“:
GKV-Spitzenverband
Die Liste kann sich etwa alle zwei Wochen ändern, da die Zuzahlung unter anderem davon abhängt, wie viele Hersteller Preissenkungen bekannt geben und wann sie dies tun. Das ist zweimal im Monat möglich, sodass dann auch die Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel angepasst wird.