Vorrat: Arzneimittel richtig aufbewahren
Ein Arzneimittel ist eine besondere Ware, deren Aufbewahrung besondere Sorgfalt erfordert, damit die Qualität nicht leidet. In Apotheken und Arzneimittelgroßhandlungen gelten dafür umfangreiche Lagerungsvorschriften, die sogar in der Apothekenbetriebsordnung gesetzlich verankert sind. Auch der Verbraucher sollte einige Regeln beachten.
Die richtige Aufbewahrung erfolgt
  • vor Feuchtigkeit, Licht und Luft geschützt,
  • in einem geschlossenen, möglichst versperrbahren, geruchsfreien Schrank,
  • in einem gleichmäßig und möglichst niedrig temperierten Raum.
Schuhkartons, Badezimmerschränke, Kosmetikkoffer oder Küchenschubladen sind keine geeigneten Stellen, um Arzneimittel aufzubewahren. Besser ist eine eigene Hausapotheke. Das kann ein kleiner Schrank, aber auch eine verschließbare Kiste sein. Als Standorte eignen sich nicht das Badezimmer oder die Küche, da diese Räume viel zu feucht sind und Temperaturschwankungen unterliegen. Geeignet sind Flur oder Schlafzimmer, allerdings nicht in der Nähe von Heizkörpern. Eine möglichst gleich bleibende Lagerungstemperatur von 20 Grad wäre ideal.
Besonders empfindliche Medikamente müssen kühl gelagert werden. Hinweise dazu finden sich in der Packungsbeilage. Auch angebrochene Säfte oder Tropfen gehören in den Kühlschrank. Steht in der Packungsbeilage keine Haltbarkeitsfrist für angebrochene flüssige Zubereitungen, sollten Sie die Packung nach vier Wochen vernichten. Für alle anderen Arzneimittel ist aber eine Lagerung im Kühlschrank unnötig.

Ein vorschriftsmäßiger Medikamentenschrank sollte folgendes enthalten:
  • Mittel zur Ersten Hilfe, wie Pflaster, Mullbinden, Schere, Pinzette
  • Krankenpflegeartikel, wie Fieberthermometer, Kühlkissen, Einmalhandschuhe
  • Arzneimittel der allgemeinen Selbstmedikation, wie Schmerzmittel, Durchfallmittel, Desinfektionsmittel
  • Arzneimittel des persönlichen Bedarfs
  • Rufnummern von Hausarzt, Notarzt, Apotheke, Giftnotfallzentrale
Weitere wichtige Hinweise für Ihren Medikamentenschrank:
  • Der Schrank sollte mit einem roten Kreuz gekennzeichnet sein, damit er im Notfall auch von fremden Personen gefunden werden kann
  • Flaschen und Tablettenröhrchen sollten fest verschlossen sein
  • Packungsbeilagen und Umkarton nicht entfernen
Nicht enthalten sein sollten:
  • Medikamente, die keine Beschriftung tragen oder nicht mehr zu identifizieren sind
  • Medikamente, die ihr Verfalldatum überschritten haben
  • Angebrochene flüssige Zubereitungen (im Kühlschrank aufbewahren, Augentropfen sind nach Anbruch meistens nur vier bis sechs Wochen haltbar!)
  • Verschreibungspflichtige Medikamente, soweit sie nicht zur aktuellen Medikation der Familienmitglieder benötigt werden.
  • Putzmittel, Chemikalien, Tierarzneimittel, Kosmetika
Die Hausapotheke sollte regelmäßig durchgesehen werden. Verfallene oder nicht mehr benötigte Medikamente werden aussortiert und in die Apotheke zur Entsorgung gebracht. Viele Apotheken bieten die Durchsicht der Hausapotheke auch als Serviceleistung an. In keinem Fall ist es zu empfehlen, vom Arzt verordnete Medikamente aufzubewahren, wenn die Behandlung abgeschlossen ist. Ein Antibiotikum, welches bei einer Atemwegsinfektion letztes Jahr gut geholfen hat, kann bei einer erneuten Erkältung genau das Falsche sein!
Ein wichtiger Tipp zum Schluss: Auf jeder Packungsbeilage finden Sie den Hinweis: "Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren!" Das ist unbedingt ernst zu nehmen, denn noch immer kommen Vergiftungsfälle durch Arzneimittel bei Kindern vor. Kinder sind neugierig und viele Tabletten oder Dragees ähneln bunten Smarties. Der Medikamentenschrank sollte daher auch abschließbar sein, selbst wenn zum Haushalt keine Kinder gehören.
AutorIn: Heike Peters, Apothekerin
erstellt am: 23.12.2004
letzte Überarbeitung: 09.05.2006
Quellen:
n.a.