Zuzahlungen in der Apotheke
Heike Peters [Apothekerin], 07.06.2010
Zuzahlung, Praxisgebühr, Mehrkosten, grünes Rezept, Privatrezept,....es wird immer schwieriger, sich in den neuen Verordnungen und Bestimmungen zurechtzufinden. Seit dem 01.01.2004 müssen Patienten nicht nur die Praxisgebühr bezahlen, es werden auch in der Apotheke höhere Zuzahlungen für Medikamente fällig.
Nebenwirkungen: Bitte nicht!!
Heike Peters [Apothekerin], 23.12.2004
„Keine Wirkung ohne Nebenwirkung“. Diesen Satz bekommt der besorgte Patient oft vom Arzt oder Apotheker zu hören. Auch das Studium der Packungsbeilage verheißt nichts Gutes. Ist es vielleicht besser, das verordnete Arzneimittel gar nicht erst einzunehmen oder nur die Hälfte der verordneten Menge? Wie groß ist die Wahrschein- lichkeit, dass Nebenwirkungen auftreten?
Arzneimittelwechselwirkungen
Heike Peters [Apothekerin], 10.02.2005
Oft ist es mit einem Mittel allein nicht getan. Manchmal muss eine Krankheit mit unterschiedlichen Arzneimitteln behandelt werden. Außerdem erhöht sich die Wahrscheinlichkeit an mehreren Krank- heiten gleichzeitig zu leiden, wenn wir älter werden. Es kann pas- sieren, dass sich die eingenommenen Medikamente gegenseitig in ihrer Wirkung verstärken, behindern oder sogar aufheben…
Frisch aus der Retorte: Neue Arzneimittel
Heike Peters [Apothekerin], 10.02.2005
Die unüberschaubare Zahl von 52.000 Arzneimitteln, die in Deutschland auf dem Markt sind, macht es den Patientinnen und Patienten unmöglich, das Angebot zu überblicken. Selbst für Ärztinnen und Ärzte ist es nicht gerade einfach, durchzublicken. Etwa 2.500 neue Mittel werden jährlich neu zugelassen. Ob sie besser oder wirkungsvoller als die herkömmlichen sind, ist damit aber noch nicht beantwortet.
Natürlich: Pflanzliche und Homöopathische Mittel
Heike Peters [Apothekerin], 10.02.2005
Viele Menschen haben den Wunsch, ihre Krankheiten mit natürlichen und nicht mit "chemischen" Mitteln zu behandeln, da Naturheilmittel ganz allgemein als besser verträglich und nebenwirkungsarm gelten.
Die Naturheilkunde kennt verschiedene Richtungen. Die bekanntesten sind die Phytotherapie (Pflanzenheilkunde), die Homöopathie und die anthroposophische Medizin. Sie sind vom Gesetzgeber als besondere Therapierichtungen anerkannt und auch nach § 34, SGB V unter bestimmten Vorraussetzungen erstattungsfähig.
Obst oder Pille: Vitamintabletten und Co.
Heike Peters [Apothekerin], 23.12.2004
"Schlank im Schlaf", "...für die allgemeine Verjüngung"; "Fit für den Alltag"," Anti-Aging", "Abnehmen ohne Hungern".
Wer kennt sie nicht, die Werbeslogans, mit denen Firmen auf ihre Produkte aufmerksam machen wollen. Doch was steckt wirklich hinter den "Wunderpillen"?
Hieroglyphen: Beipackzettel-ABC
Heike Peters [Apothekerin], 08.12.2005
Wie Sie ihn auch immer nennen - Waschzettel, Packungsbeilage, Gebrauchsinformation - beliebt ist er nicht. Viele Fachausdrücke und Hinweise auf Nebenwirkungen schrecken von der Lektüre ab. Doch das Arzneimittelgesetz schreibt vor, dass jedem Medikament eine Gebrauchsinformation beigelegt werden muss. Auch der Inhalt und die Reihenfolge der Informationen sind im Gesetz geregelt. Damit soll sichergestellt werden, dass das Arzneimittel auch bestimmungsgemäß angewendet wird. Das heißt beispielsweise, dass es nur bei den Beschwerden, für die es gedacht ist und in richtiger Dosierung eingesetzt wird. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Fachausdrücke.
Vorrat: Arzneimittel richtig aufbewahren
Heike Peters [Apothekerin], 10.02.2005
Ein Arzneimittel ist eine besondere Ware, deren Aufbewahrung besondere Sorgfalt erfordert, damit die Qualität nicht leidet. In Apotheken und Arzneimittelgroßhandlungen gelten dafür umfangreiche Lagerungsvorschriften, die sogar in der Apothekenbetriebsordnung gesetzlich verankert sind. Auch der Verbraucher sollte einige Regeln beachten.
Teuer: nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Heike Peters [Apothekerin], 10.02.2005
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr erstattet. Es gibt allerdings Ausnahmen...
Billig: Generika
Heike Peters [Apothekerin], 09.08.2005
Für Erfindungen kann ein Patent angemeldet werden, um die Vermarktungsrechte des Erfinders zu schützen. Das ist bei Arzneimitteln nicht viel anders. Der Hersteller eines neuen Medikaments erhält für maximal 15 Jahre das alleinige Recht sein Mittel zu vermarkten und daran zu verdienen. Ist das Patent abgelaufen, dürfen auch andere Hersteller, die an der Forschung und Entwicklung nicht beteiligt waren, den Wirkstoff zu einem eigenen Produkt verarbeiten. Diese Mittel, die meistens deutlich billiger als das Originalpräparat sind, werden auch als Generika bezeichnet.