Verschreibungspflichtige Arzneimittel
Anna Hinrichs [Apothekerin], 10.02.2012
Auf Kassenrezept können alle in Deutschland zugelassenen Arzneimittel, die rezeptpflichtig sind, vom Vertragsarzt verordnet werden. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse bis auf die jeweilige Zuzahlung die Kosten. Was auf Rezept und zu Lasten der Kasse verordnet werden darf, regelt die Arzneimittel-Richtlinie.
Rezeptfreie Medikamente
Anna Hinrichs [Apothekerin], 12.03.2012
Rezeptfreie Arzneimittel können auch ohne Rezept direkt in der Apotheke gekauft werden. Teilweise werden diese Medikamente auch als „OTC-Produkte“ bezeichnet. OTC steht für "Over the counter" und heißt so viel wie "über den Ladentisch". Solche Medikamente werden in der Regel selbst bezahlt, auch wenn Ihr Arzt sie Ihnen verordnet hat.
Arzneimittel der Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophie
Anna Hinrichs [Apothekerin], 17.02.2012
Viele Menschen haben den Wunsch, ihre Krankheiten mit natürlichen und nicht mit "chemischen" Mitteln zu behandeln, da Naturheilmittel ganz allgemein als besser verträglich und nebenwirkungsarm gelten. Die Naturheilkunde kennt verschiedene Richtungen. Die bekanntesten sind die Phytotherapie (Pflanzenheilkunde), die Homöopathie und die anthroposophische Medizin. Sie sind vom Gesetzgeber als besondere Therapierichtungen anerkannt und auch nach § 34 SGB V unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig.
Welche Rezepte gibt es?
Anna Hinrichs [Apothekerin], 17.02.2012
Rosa, blau, grün oder gelb - Rezept ist nicht gleich Rezept. An der Farbe erkennen Sie zum Beispiel, ob Sie ein Vertrags- oder Privatrezept vor sich haben.
Arzneimittel-Richtlinie
Anna Hinrichs [Apothekerin], 12.03.2012
Apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (sogenannte OTC-Präparate) sind seit dem 1. Januar 2004 grundsätzlich von der Verordnungsfähigkeit zu Lasten der GKV ausgeschlossen.
Aut-idem-Regelung
Anna Hinrichs [Apothekerin], 12.03.2012
„Aut idem“ ist lateinisch und bedeutet: „oder das Gleiche“. Damit ist gemeint, dass der Apotheker ein verordnetes Arzneimittel gegen ein anderes, wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen kann. Dazu ist er sogar verpflichtet - wenn der Arzt nichts anderes verordnet hat.
Generika-Rabattverträge
Anna Hinrichs [Apothekerin], 13.03.2012
Generika-Rabattverträge helfen trotz steigender Kosten im Gesundheitswesen eine hochwertige Versorgung zu erhalten. Der Gesetzgeber sieht deshalb solche Rabattvereinbarungen ausdrücklich vor. Die Verträge sollen dazu beitragen, die Versichertenbeiträge zu stabilisieren und Zusatzbeiträge zu vermeiden.
Neue Wahlfreiheit: Vertragsmedikament oder Wunschmedikament
Anna Hinrichs [Apothekerin], 13.03.2012
Medikamente aus Rabattverträgen unterscheiden sich lediglich durch den Preis von anderen Arzneimitteln, die Wirkstoffe sind gleich.
Dennoch kann es individuelle Gründe für Patienten geben, sich bewusst für ein anderes, u.U. teureres Medikament zu entscheiden. Seit dem 1. Januar 2011 können die Versicherten frei wählen und sich auch für ein anderes als das rabattierte Medikament ihrer Kasse entscheiden. Wer diesen Weg gehen möchte, bezahlt zunächst sein Wunschmedikament in der Apotheke aus eigener Tasche. Dann kann die Rezeptkopie bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden.
Medikamente außerhalb ihrer Zulassung
Anna Hinrichs [Apothekerin], 13.03.2012
Arzneimittel müssen zugelassen sein, damit die Krankenkassen die Kosten dafür übernehmen. Einzelheiten sind im Arzneimittelgesetz geregelt.
Grundsätzlich werden Medikamente nur für bestimmte Anwendungsgebiete (Indikationen) und in bestimmten Arzneiformen zugelassen. Ein Medikament kann also zum Beispiel als Tablette zugelassen sein, nicht aber als Injektion oder als Salbe.
Importierte Arzneimittel
Anna Hinrichs [Apothekerin], 13.03.2012
In Deutschland sind momentan fast 60.000 Fertigarzneimittel im Handel erhältlich. Trotzdem kann der Import von Präparaten nötig sein, die zwar in Deutschland nicht zugelassen, aber in anderen europäischen Ländern oder in den USA verfügbar sind.
Zuzahlungen in der Apotheke
Heike Peters [Apothekerin], 07.06.2010
Zuzahlung, Praxisgebühr, Mehrkosten, grünes Rezept, Privatrezept,....es wird immer schwieriger, sich in den neuen Verordnungen und Bestimmungen zurechtzufinden. Seit dem 01.01.2004 müssen Patienten nicht nur die Praxisgebühr bezahlen, es werden auch in der Apotheke höhere Zuzahlungen für Medikamente fällig.
Nebenwirkungen: Bitte nicht!!
Heike Peters [Apothekerin], 23.12.2004
„Keine Wirkung ohne Nebenwirkung“. Diesen Satz bekommt der besorgte Patient oft vom Arzt oder Apotheker zu hören. Auch das Studium der Packungsbeilage verheißt nichts Gutes. Ist es vielleicht besser, das verordnete Arzneimittel gar nicht erst einzunehmen oder nur die Hälfte der verordneten Menge? Wie groß ist die Wahrschein- lichkeit, dass Nebenwirkungen auftreten?
Arzneimittelwechselwirkungen
Heike Peters [Apothekerin], 10.02.2005
Oft ist es mit einem Mittel allein nicht getan. Manchmal muss eine Krankheit mit unterschiedlichen Arzneimitteln behandelt werden. Außerdem erhöht sich die Wahrscheinlichkeit an mehreren Krank- heiten gleichzeitig zu leiden, wenn wir älter werden. Es kann pas- sieren, dass sich die eingenommenen Medikamente gegenseitig in ihrer Wirkung verstärken, behindern oder sogar aufheben…
Frisch aus der Retorte: Neue Arzneimittel
Heike Peters [Apothekerin], 10.02.2005
Die unüberschaubare Zahl von 52.000 Arzneimitteln, die in Deutschland auf dem Markt sind, macht es den Patientinnen und Patienten unmöglich, das Angebot zu überblicken. Selbst für Ärztinnen und Ärzte ist es nicht gerade einfach, durchzublicken. Etwa 2.500 neue Mittel werden jährlich neu zugelassen. Ob sie besser oder wirkungsvoller als die herkömmlichen sind, ist damit aber noch nicht beantwortet.
Natürlich: Pflanzliche und Homöopathische Mittel
Heike Peters [Apothekerin], 10.02.2005
Viele Menschen haben den Wunsch, ihre Krankheiten mit natürlichen und nicht mit "chemischen" Mitteln zu behandeln, da Naturheilmittel ganz allgemein als besser verträglich und nebenwirkungsarm gelten.
Die Naturheilkunde kennt verschiedene Richtungen. Die bekanntesten sind die Phytotherapie (Pflanzenheilkunde), die Homöopathie und die anthroposophische Medizin. Sie sind vom Gesetzgeber als besondere Therapierichtungen anerkannt und auch nach § 34, SGB V unter bestimmten Vorraussetzungen erstattungsfähig.
Obst oder Pille: Vitamintabletten und Co.
Heike Peters [Apothekerin], 23.12.2004
"Schlank im Schlaf", "...für die allgemeine Verjüngung"; "Fit für den Alltag"," Anti-Aging", "Abnehmen ohne Hungern".
Wer kennt sie nicht, die Werbeslogans, mit denen Firmen auf ihre Produkte aufmerksam machen wollen. Doch was steckt wirklich hinter den "Wunderpillen"?
Hieroglyphen: Beipackzettel-ABC
Heike Peters [Apothekerin], 08.12.2005
Wie Sie ihn auch immer nennen - Waschzettel, Packungsbeilage, Gebrauchsinformation - beliebt ist er nicht. Viele Fachausdrücke und Hinweise auf Nebenwirkungen schrecken von der Lektüre ab. Doch das Arzneimittelgesetz schreibt vor, dass jedem Medikament eine Gebrauchsinformation beigelegt werden muss. Auch der Inhalt und die Reihenfolge der Informationen sind im Gesetz geregelt. Damit soll sichergestellt werden, dass das Arzneimittel auch bestimmungsgemäß angewendet wird. Das heißt beispielsweise, dass es nur bei den Beschwerden, für die es gedacht ist und in richtiger Dosierung eingesetzt wird. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Fachausdrücke.
Vorrat: Arzneimittel richtig aufbewahren
Heike Peters [Apothekerin], 10.02.2005
Ein Arzneimittel ist eine besondere Ware, deren Aufbewahrung besondere Sorgfalt erfordert, damit die Qualität nicht leidet. In Apotheken und Arzneimittelgroßhandlungen gelten dafür umfangreiche Lagerungsvorschriften, die sogar in der Apothekenbetriebsordnung gesetzlich verankert sind. Auch der Verbraucher sollte einige Regeln beachten.
Teuer: nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Heike Peters [Apothekerin], 10.02.2005
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr erstattet. Es gibt allerdings Ausnahmen...