03.04.2012
Patentabläufe - Generikahersteller und Krankenkassen sind bereit
2012 kann als Jahr der Patentabläufe bezeichnet werden: Seit Jahresbeginn sind Generika zu den Antidementiva Reminyl® (Originalhersteller Janssen, Wirkstoff Galantamin) und Aricept® (Originalhersteller Eisai, Wirkstoff Donepezil) verfügbar.

Ebenfalls erhältlich sind erste Nachahmerpräparate für den Cholesterinsenker Sortis® (Originalhersteller Pfizer, Wirkstoff Atorvastatin). Seit dem 6. März haben die Firmen Hexal und Basics durch eine Vereinbarung mit Pfizer Vorsprung, sie dürfen im Rahmen des sogenannten „Early Entry“ ihre Produkte schon vor dem regulären Patentablauf am 7. Mai auf den Markt bringen. Für den „offiziellen“ Start stehen dann alle großen Generikahersteller wie ratiopharm, 1A Pharma, Aliud, TAD, Winthrop etc. bereit. Sortis® gilt als eines der Blockbuster-Medikamente des letzten Jahrzehnts. Im Jahr 2008 war es das umsatzstärkste Arzneimittel weltweit und brachte Pfizer die Rekordsumme von 12,4 Milliarden Dollar ein. In Deutschland weigerte sich Pfizer 2004, Sortis® in eine Festbetragsgruppe einordnen zu lassen, sodass für die Patienten eine Aufzahlung anfiel. Infolgedessen sank der Marktanteil der zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordneten Sortis®-Packungen im Jahr 2005 auf unter fünf Prozent. Bei den privaten Krankenkassen betrug der Marktanteil im gleichen Zeitraum jedoch weiterhin über 50 Prozent. Mit den neuen preisgünstigen Generika könnte der Sortis®-Wirkstoff Atorvastatin nun wieder für eine größere Anzahl von Patienten verfügbar werden.

Am 25. März verlor mit dem Neuroleptikum Seroquel® (Originalhersteller AstraZeneca, Wirkstoff Quetiapin) das nach Umsatz drittstärkste Arzneimittel in Deutschland seinen Patentschutz. Laut Arzneiverordnungsreport gaben die Krankenkassen 2010 rund 325 Mio. Euro für das Medikament aus; knapp 1,4 Millionen Mal wurden die Tabletten verordnet, 100 Stück kosteten je nach Dosis 104 bis 529 Euro.

Einen Monat später, am 30. April, läuft das Patent für die Blutdrucksenker Blopress® (Takeda) und Atacand® (AstraZeneca) ab. Wirkstoff ist Candesartan, der häufig in Kombination mit dem Diuretikum Hydrochlorothiazid verordnet wird.

Generika enthalten den gleichen Wirkstoff wie das Original-Medikament und müssen dem Präparat des Erstanbieters therapeutisch gleichwertig sein. Das bedeutet, dass die Nachahmerpräparate bezüglich Wirksamkeit und Sicherheit dem Originalprodukt entsprechen. Der niedrige Preis ergibt sich, weil für Generika-Hersteller keine Forschungskosten mehr anfallen, während der Originalhersteller durch den Patentschutz zunächst die Ausgaben für Forschung und Entwicklung des neuen Arzneimittels begleichen und anschließend durch eine entsprechende Preisgestaltung auch hohe Gewinne erwirtschaften kann. Die Verordnung eines Generikums ist generell eine sinnvolle Möglichkeit, Kosten zu sparen – bei gleichbleibender Qualität der Therapie.

Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen.

Quellen:

DAZ

apotheke adhoc

Arzneiverordnungsreport 2011

letzter Zugriff: 03.04.2012