25.11.2009
Haut- und Hämorrhoidenmittel mit Bufexamac: Widerruf der Zulassung?

Wegen schwerwiegender Nebenwirkungen bei wenig oder keinem Nutzen hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Widerruf der Zulassungen für Bufexamac-haltige Arzneimittel angekündigt. Der Wirkstoff ist in zahlreichen Cremes und Salben enthalten und wird zur Behandlung von Ekzemen, wie sie auch bei der Neurodermitis auftreten können, eingesetzt. Weiterhin ist Bufexamac ein häufiger Bestandteil von Hämorrhoidensalben. Bekannte Handelsnamen sind beispielsweise: Parfenac®, Faktu akut® Mastu akut® oder Haemo exhirud®. Die Hersteller können innerhalb einer Frist von 8 Wochen Stellung nehmen. Danach wird das BfArM entweder die Zulassung widerrufen oder aber eine Verschreibungspflicht anordnen.
Schon seit langem ist bekannt, dass Bufexamac Kontaktdermatitiden auslösen kann. Gefährdet sind gerade solche PatientInnen, die unter Erkrankungen leiden, für die Bufexamac-Präparate eingesetzt werden: beispielsweise atopische Dermatitis, Ekzeme der Beine oder anogenitale Ekzeme.
Dem BfArM liegen 445 Meldungen zu Bufexamac-haltigen Arzneimitteln vor. Überwiegend wurden unerwünschte Wirkungen an der Haut berichtet, aber auch Reaktionen des Immunsystems. Kontaktdermatitiden wurden in 188 Fällen gemeldet. Dabei kam es häufig zu massiven Reaktionen, die teilweise eine Einnahme von Cortison oder eine Krankenhauseinweisung erforderten.
In mehreren europäischen Ländern reagierten die Behörden früher und die Präparate sind entweder unter Rezeptpflicht gestellt (2004 in Frankreich) oder haben ihre Zulassung verloren (2007 in den Niederlanden). Wir raten seit langem von der Anwendung ab. Nach unserer Erfahrung werden jedoch für die Selbstmedikation bei Hämorrhoidalleiden diese Präparate häufig in der Apotheke empfohlen, obwohl es hier durchaus Bufexamac-freie Alternativen gibt. Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen.

Quelle:

BfArM

Pharmazeutische Zeitung (Ausgabe 47/2009)